- zahlbar auf Scheck
- подлежащий оплате чеком; может быть оплачено чеком
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Scheck — (engl. check, frz. chèque), Geldanweisung, bes. Anweisung auf das Guthaben, das jemand bei einer Bank hat, zahlbar bei Sicht; in Deutschland bes. durch die Reichsbank eingebürgert, deren rote S. zur Überweisung im Giroverkehr, deren weiße S. zur… … Kleines Konversations-Lexikon
Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… … Universal-Lexikon
Scheck — I. Begriff:Anweisung des Ausstellers an seine Bank, eine Zahlung an den Schecknehmer zu leisten. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden (passive ⇡ Scheckfähigkeit). Der Sch. ist ein Wertpapier. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG) vom… … Lexikon der Economics
Giroverkehr — ist ein Geschäftszweig der heutigen Banken, der im wesentlichen in der Vermittelung von Zahlungen (Girozahlungen) unter den Kunden der Bank (Kontoinhabern) durch Ab und Zuschreiben im Bankbuch auf Grund von Depositen und Guthaben erfolgt. Er… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] … Universal-Lexikon
Kasse — Geldkasse; Geldkasten; Geldschublade; Ladenkasse; Geldkassette; Kassa (österr.); Staatsfinanzen; Staatshaushalt; Staatssäckel (umgangssprachlich); Staatsetat; … Universal-Lexikon
Verfalltag — 1. Begriff: Ein bestimmter Tag, an dem eine verbriefte oder unverbriefte Forderung fällig wird. 2. Wechselrecht: Tag, an dem der ⇡ Wechsel fällig ist. Ein Wechsel kann gezogen werden: (1) Auf Sicht (⇡ Sichtwechsel); (2) auf eine bestimmte Zeit… … Lexikon der Economics
Platzanweisung — Platzanweisung, Zahlungsanweisungen, die auf Sicht zahlbar sind und auf bestimmte Plätze als Zahlungsort lauten. Derartige Plätze sind z. B. Hamburg, Frankfurt a. M., Stuttgart, Nürnberg, Hannover etc. Solange die P. ohne Akzept bleibt, ist sie… … Meyers Großes Konversations-Lexikon